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Brandtote sind Rauchtote Täglich verunglücken zwei Menschen tödlich durch Brände, die meistens davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit davon stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Denn Rauch ist schneller als Feuer - und lautloser. Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Und Brände werden in Privathaushalten vor allem nachts zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Rauchmelderpflicht in Hessen Im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland waren Rauchmelder bis noch vor wenigen Jahren wenig bekannt und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Anders dagegen in den USA: Mindestens 93% der Haushalte sind mit Rauchmeldern ausgestattet, wodurch die Anzahl der Brandtoten um bis zu 40% gesunken ist. Auch in Großbritannien oder Schweden ist der überwiegende Teil der Haushalte mit Rauchmeldern ausgerüstet, die auch hier für eine deutliche Verringerung der Brandtoten sorgen. Hintergrund ist eine gesetzliche Regelung zur Installation von Rauchmeldern in privaten Wohnungen. Die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" ist seit dem Jahr 2000 für die Brandschutzaufklärung im privaten Wohnraum aktiv. Mit der Unterstützung der Feuerwehren und Schornsteinfeger bundesweit. So hat sich allmählich das Bewusstsein der Bevölkerung und damit auch der politischen Entscheider dahingehend geändert, Rauchmelder als wirkungsvolle Lebensretter wahrzunehmen. Und die Erfahrung anderer Länder wie Großbritannien hat gezeigt, dass Freiwilligkeit nur eine sehr geringe Ausstattung von Haushalten zur Folge hat. Als viertes Bundesland nach Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein hat Hessen eine Rauchmelderpflicht in Wohnungen eingeführt. Ein entsprechendes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung wurde am 16. Dezember 2004 vom Landtag verabschiedet und in §13, Absatz 5 der hessischen Bauordnung aufgenommen. Hessische Bauordnung (HBO) Vom 18. Juni 2002 zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Dezember 2009 (GVBl. I S. 716, 721) §13 Brandschutz (1) ... (2) ... (3) ... (4) ... (5) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.
Weiterführende und aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage der Kampagne "Rauchmelder retten Leben"
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