|
|
![]() |
![]() |
![]() |
|
Gut sichtbare Hausnummern können Leben retten! Wir möchten Sie bitten, sich für eine Überprüfung der folgenden Punkte an Ihrem Haus bzw. Grundstück einen Augenblick Zeit zu nehmen:
Gerade dann, wenn wir auf die dunkle Jahreszeit zugehen, können diese Punkte entscheidend sein. Im Notfall ist Ihre Adresse eventuell nicht so einfach auszumachen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Was im Alltag für Besucher höchstens lästig ist, kann im Notfall lebensbedrohlich werden - etwa dann, wenn der Notarzt mangels Orientierungshilfe zu spät kommt. Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind bei jedem Notfall auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, um den Einsatzort schnellstmöglich zu finden. Gerade in ländlichen Gegenden kostet die Suche nach Hausnummern oft viel Zeit. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Tragen Sie im eigenen Interesse Sorge, eine von der Straße aus gut lesbare, mit der Hauswand kontrastierende und ggf. beleuchtete Hausnummer anzubringen.
Bei einer Vielzahl von Unfällen oder notfallmedizinischer Krankheitsbildern wird der Behandlungserfolg durch Zeitverzögerung gemindert. Besondere Bedeutung kommt der Verzögerung des therapiefreien Intervalls beim Kreislaufstillstand zu. Mit jeder therapiefreien Minute bestehenden Kammerflimmerns sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit um 5 %. Sollte es sich um eine komplizierte Anfahrt zu Ihrem Haus oder dem jeweiligen Einsatzort handeln, beschreiben Sie dem Leitstellendisponenten den genauen Weg und schicken Sie, um keine wertvolle Zeit zu verlieren, jemanden an die Straße, der die Einsatzfahrzeuge einweist. Durch den Einsatz einer einweisenden Person verkürzt sich die Anfahrtszeit des Rettungsdienstes zum Notfallort um durchschnittlich 20 Sekunden. Während der Untersuchungen bei realen Einsätzen wurde jedoch nur bei jedem fünften Einsatz ein Einweiser angetroffen. Weitere Maßnahmen, die es dem Rettungsdienst ermöglichen, schneller tätig zu werden, wären beispielsweise das Öffnen von Toren, Schranken und Haustüren, das Aufhalten von Aufzügen im Eingangsbereich, Einsperren von Hunden usw.
|